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   VG Aachen, 08.09.2016 - 5 K 1315/14   

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VG Aachen, 08.09.2016 - 5 K 1315/14 (https://dejure.org/2016,73835)
VG Aachen, Entscheidung vom 08.09.2016 - 5 K 1315/14 (https://dejure.org/2016,73835)
VG Aachen, Entscheidung vom 08. September 2016 - 5 K 1315/14 (https://dejure.org/2016,73835)
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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2010 - 7 A 44/09

    Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheides für den Bau eines Wintergartens

    Auszug aus VG Aachen, 08.09.2016 - 5 K 1315/14
    Die Frage der zulässigen Grenzbebauung in einem Bereich, für den eine "offene Bauweise" aufgrund entsprechender Festsetzung im Bebauungsplan oder nach § 34 BauGB aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse vor Ort einzuhalten ist, richtet sich in beiden Fällen danach, ob eine wechselseitige Verträglichkeit vorliegt oder ob die Grenzbebauung dazu führt, dass der Charakter des Doppelhauses bzw. der Hausgruppe verloren geht, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 19. März 2015 - 4 B 65.14 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 19. Juli 2010 - 7 A 44/09 -.

    Ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme auf die in unmittelbarer Nähe vorhandene Bebauung liegt vor bei einem Vorhaben, das in einem in offener Bauweise mit Einzelhäusern, Doppelhäusern und Hausgruppen im Sinne des § 22 Abs. 2 BauNVO bebauten Bereich unter Beseitigung eines bestehenden Doppelhauses grenzständig errichtet wird, ohne mit dem verbleibenden Gebäude ein Doppelhaus zu bilden, vgl. BVerwG, Urteile vom 19. März 2015 und 5. Dezember 2013 - 4 C 12.14 und 4 C 5.12 -, beide: juris; OVG NRW, Urteil vom 19. Juli 2010 - 7 A 44/09 -, juris.

    Dies gilt gleichermaßen für die Frage, ob im Falle einer Hausgruppe das Bauvorhaben mit der vorhandenen grenzständigen Bebauung (noch) eine Hausgruppe bildet, d.h. eine wechselseitige Verträglichkeit vorliegt, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. März 2015 - 4 B 65.14 -, a.a.O.; OVG NRW, Urteil vom 19. Juli 2010 - 7 A 44/09 -, a.a.O.

    Ein in Höhe und Tiefenerstreckung dem Wintergarten entsprechender Grenzanbau auf dem Klägergrundstück ist nicht erforderlich, da das Gesamtgebäude aus den oben stehenden Gründen noch eine bauliche Einheit im Sinne eines Gesamtbaukörpers bildet, vgl. OVG NRW, Urteil vom 19. Juli 2010 - 7 A 44/09 -, m.w.N., juris.

  • BVerwG, 19.03.2015 - 4 C 12.14

    Innenbereich; unbeplanter ~; Rücksichtnahmegebot; Einfügen; Doppelhaus; Begriff

    Auszug aus VG Aachen, 08.09.2016 - 5 K 1315/14
    Ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme auf die in unmittelbarer Nähe vorhandene Bebauung liegt vor bei einem Vorhaben, das in einem in offener Bauweise mit Einzelhäusern, Doppelhäusern und Hausgruppen im Sinne des § 22 Abs. 2 BauNVO bebauten Bereich unter Beseitigung eines bestehenden Doppelhauses grenzständig errichtet wird, ohne mit dem verbleibenden Gebäude ein Doppelhaus zu bilden, vgl. BVerwG, Urteile vom 19. März 2015 und 5. Dezember 2013 - 4 C 12.14 und 4 C 5.12 -, beide: juris; OVG NRW, Urteil vom 19. Juli 2010 - 7 A 44/09 -, juris.

    Die Frage, ob aufgrund des Vorhabens der Charakter einer Hausgruppe noch oder nicht mehr gewahrt bleibt, lässt sich weder abstrakt-generell noch mathematisch-prozentual danach beantworten, in welchem Umfang die Häuser an der Grenze zusammengebaut sind, vgl. BVerwG, Urteile vom 19. März 2015 und 5. Dezember 2013 - 4 C 12.14 und 4 C 5.12 -, a.a.O (zur Doppelhausproblematik); OVG NRW, Urteil vom 3. September 2015 - 7 A 1276/13 -, juris.

    Maßgeblich ist die wechselseitige Verträglichkeit der Gebäude, wobei insbesondere zu prüfen ist, ob der Unterschied in der Bautiefe zusammen mit der Gestaltung des Anbaus im Zusammenwirken den Charakter des Doppelhauses bzw. der Hausgruppe aufheben, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. März 2015 - 4 C 12.14 -, a.a.O.

  • BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12

    Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als

    Auszug aus VG Aachen, 08.09.2016 - 5 K 1315/14
    Ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme auf die in unmittelbarer Nähe vorhandene Bebauung liegt vor bei einem Vorhaben, das in einem in offener Bauweise mit Einzelhäusern, Doppelhäusern und Hausgruppen im Sinne des § 22 Abs. 2 BauNVO bebauten Bereich unter Beseitigung eines bestehenden Doppelhauses grenzständig errichtet wird, ohne mit dem verbleibenden Gebäude ein Doppelhaus zu bilden, vgl. BVerwG, Urteile vom 19. März 2015 und 5. Dezember 2013 - 4 C 12.14 und 4 C 5.12 -, beide: juris; OVG NRW, Urteil vom 19. Juli 2010 - 7 A 44/09 -, juris.

    Die Frage, ob aufgrund des Vorhabens der Charakter einer Hausgruppe noch oder nicht mehr gewahrt bleibt, lässt sich weder abstrakt-generell noch mathematisch-prozentual danach beantworten, in welchem Umfang die Häuser an der Grenze zusammengebaut sind, vgl. BVerwG, Urteile vom 19. März 2015 und 5. Dezember 2013 - 4 C 12.14 und 4 C 5.12 -, a.a.O (zur Doppelhausproblematik); OVG NRW, Urteil vom 3. September 2015 - 7 A 1276/13 -, juris.

  • BVerwG, 19.03.2015 - 4 B 65.14

    Zum Begriff der Hausgruppe und des Doppelhauses

    Auszug aus VG Aachen, 08.09.2016 - 5 K 1315/14
    Die Frage der zulässigen Grenzbebauung in einem Bereich, für den eine "offene Bauweise" aufgrund entsprechender Festsetzung im Bebauungsplan oder nach § 34 BauGB aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse vor Ort einzuhalten ist, richtet sich in beiden Fällen danach, ob eine wechselseitige Verträglichkeit vorliegt oder ob die Grenzbebauung dazu führt, dass der Charakter des Doppelhauses bzw. der Hausgruppe verloren geht, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 19. März 2015 - 4 B 65.14 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 19. Juli 2010 - 7 A 44/09 -.

    Dies gilt gleichermaßen für die Frage, ob im Falle einer Hausgruppe das Bauvorhaben mit der vorhandenen grenzständigen Bebauung (noch) eine Hausgruppe bildet, d.h. eine wechselseitige Verträglichkeit vorliegt, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. März 2015 - 4 B 65.14 -, a.a.O.; OVG NRW, Urteil vom 19. Juli 2010 - 7 A 44/09 -, a.a.O.

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus VG Aachen, 08.09.2016 - 5 K 1315/14
    Rechte des Nachbarn können in diesen Fällen nur durch die Baugenehmigung selbst, nicht jedoch durch die nicht existierende Befreiung verletzt sein, vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1989 - 4 C 14.87 - und Beschluss vom 8. Juli 1998 - 4 B 64.98 -, beide: juris.

    Ein Anspruch auf Aufhebung der Baugenehmigung wegen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Befreiung von nicht nachbarschützenden Festsetzungen eines Bebauungsplans besteht mithin nur dann, wenn die Behörde nicht die gebotene Rücksicht auf die Interessen des Nachbarn genommen und die nachbarlichen Interessen nicht hinreichend berücksichtigt hat; alle übrigen denkbaren Fehler einer Befreiung machen diese und die auf ihr beruhende Baugenehmigung zwar rechtswidrig, vermitteln dem Nachbarn aber keinen Abwehranspruch, weil seine eigenen Rechte nicht berührt werden, vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 1988 - 4 B 64.98 - und Urteile vom 6. Oktober 1989 - 4 C 14.87 - und vom 19. September 1986 - 4 C 8.84 -, alle: juris; OVG NRW, Beschluss vom 14. Juni 2013 - 2 B 492/13 -, n.v.

  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

    Auszug aus VG Aachen, 08.09.2016 - 5 K 1315/14
    Rechte des Nachbarn können in diesen Fällen nur durch die Baugenehmigung selbst, nicht jedoch durch die nicht existierende Befreiung verletzt sein, vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1989 - 4 C 14.87 - und Beschluss vom 8. Juli 1998 - 4 B 64.98 -, beide: juris.

    Ein Anspruch auf Aufhebung der Baugenehmigung wegen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Befreiung von nicht nachbarschützenden Festsetzungen eines Bebauungsplans besteht mithin nur dann, wenn die Behörde nicht die gebotene Rücksicht auf die Interessen des Nachbarn genommen und die nachbarlichen Interessen nicht hinreichend berücksichtigt hat; alle übrigen denkbaren Fehler einer Befreiung machen diese und die auf ihr beruhende Baugenehmigung zwar rechtswidrig, vermitteln dem Nachbarn aber keinen Abwehranspruch, weil seine eigenen Rechte nicht berührt werden, vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 1988 - 4 B 64.98 - und Urteile vom 6. Oktober 1989 - 4 C 14.87 - und vom 19. September 1986 - 4 C 8.84 -, alle: juris; OVG NRW, Beschluss vom 14. Juni 2013 - 2 B 492/13 -, n.v.

  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus VG Aachen, 08.09.2016 - 5 K 1315/14
    Von dem Vorhaben geht auch aufgrund seiner Höhe oder seines Volumens keine "erdrückende" Wirkung aus, vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 1981 - 4 C 1.78 -, BauR 1981, 354 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2007 - 7 A 3852/06

    Bemessung der Wandhöhe bei Dachterrasse

    Auszug aus VG Aachen, 08.09.2016 - 5 K 1315/14
    In einem bebauten innerstädtischen Wohngebiet, wie es hier vorliegt, müssen Nachbarn hinnehmen, dass die Grundstücke innerhalb des durch das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht vorgegebenen Rahmens baulich ausgenutzt werden und es dadurch zu einer gewissen Verschattung des eigenen Grundstücks bzw. von Wohnräumen kommt, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 14. Juni 2016 - 7 A 1251/15 - und vom 1. Juni 2007 - 7 A 3852/06 -, beide: juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2010 - 7 A 3199/08

    Verletzung nachbarschützender Vorschriften des Bauordnungsrechts durch eine

    Auszug aus VG Aachen, 08.09.2016 - 5 K 1315/14
    Eine erdrückende Wirkung wird angenommen, wenn eine bauliche Anlage wegen ihrer Ausmaße, ihrer Baumasse oder ihrer massiven Gestaltung ein benachbartes Grundstück unangemessen benachteiligt, indem es diesem förmlich "die Luft nimmt", wenn für den Nachbarn das Gefühl des "Eingemauertseins" oder eine "Gefängnishofsituation" entsteht oder wenn die Größe des "erdrückenden" Gebäudes auf Grund der Besonderheiten des Einzelfalls - und gegebenenfalls trotz Wahrung der erforderlichen Abstandflächen - derart übermächtig ist, dass das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch oder überwiegend wie eine von einem "herrschenden" Gebäude dominierte Fläche ohne eigene Charakteristik wahrgenommen wird, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 30. August 2012 - 2 B 983/12 -, juris, und vom 19. Juli 2010 - 7 A 3199/08 -, juris; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Februar 2012 - OVG 10 S 39.11 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2015 - 7 A 1276/13

    Einhaltung des Grenzabstands im Rahmen der Erteilung einer Baugenehmigung zum

    Auszug aus VG Aachen, 08.09.2016 - 5 K 1315/14
    Die Frage, ob aufgrund des Vorhabens der Charakter einer Hausgruppe noch oder nicht mehr gewahrt bleibt, lässt sich weder abstrakt-generell noch mathematisch-prozentual danach beantworten, in welchem Umfang die Häuser an der Grenze zusammengebaut sind, vgl. BVerwG, Urteile vom 19. März 2015 und 5. Dezember 2013 - 4 C 12.14 und 4 C 5.12 -, a.a.O (zur Doppelhausproblematik); OVG NRW, Urteil vom 3. September 2015 - 7 A 1276/13 -, juris.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2012 - 10 S 39.11

    Nachbarklage; Nachbarwiderspruch; aufschiebende Wirkung; Beschwerde;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2012 - 2 B 983/12

    Verstoß gegen das Abstandflächenerfordernis bei Erteilung der Baugenehmigung zur

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2016 - 7 A 1251/15

    Gebot der Rücksichtnahme bei der Bebauung eines Grundstücks hinsichtlich

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans?

  • BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95

    Nachbarschutz bei Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung!

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2014 - 2 D 43/13

    Aufhebung eines Bebauungsplans ist ein legitimes Planungsziel!

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.1997 - 10 B 1055/97

    Baugrenzen; Nachbarschützende Wirkung; Bauplangebiet; Nicht überbaubare

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